Weiterbildung 2027
auf Langeoog
Fachkraft im Kinderschutz
Eine konkrete Begriffsbestimmung des Kindeswohls gibt es nicht, wichtig ist ein am Wohl des Kindes und an den Grundbedürfnissen und Grundrechten orientiertes und ausgerichtetes Handeln.
Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist bei jeder Handlung das Kindeswohl zu berücksichtigen und das alle verantwortlichen Personen den Kindern Schutz und Fürsorge gewährleisten.
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Weitere Informationen finden Sie auch unter Die KollektivSchmiede

